Kaufvertrag Fahrrad

Auf der Suche nach einem neuen Fahrrad haben begeisterte Hobby- und Gelegenheitsfahrer eine große Auswahl an Optionen. Denn Fahrräder lassen sich bei Händlern, im Internet oder auf Flohmärkten kaufen. Einem Detail wird dabei aber oft wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht: dem Kaufvertrag für das Fahrrad.

Kaufvertrag Fahrrad
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Wer sich ein Fahrrad kaufen will, kann zwischen unterschiedlichen Fahrradtypen wie Stadtrad, Mountainbike und Tourenrad wählen. Ein weiterer wichtiger Faktor beim Kauf ist neben der Funktion auch die richtige Größe. Diese hängt zum einen von der tatsächlichen Körpergröße des Fahrers und vom Einsatzgebiet des Fahrrads ab. Für viele Fahrradkäufer ist auch der Preis entscheidend und sie wählen zwischen einem neuen und gebrauchten Fahrrad. Letztendlich hängt die Entscheidung für das passende Fahrrad aber auch vom persönlichen Eindruck ab. Doch bei aller Freude über das neue Rad ist ein Kaufvertrag für das Fahrrad etwas, das nicht vergessen werden sollte.

Kaufvertrag Fahrrad – Die Vorteile

Ein Kaufvertrag schafft Sicherheit. Sowohl für diejenigen, die ein Fahrrad verkaufen, als auch für denjenigen, der das Fahrrad kauft. Denn mit einem schriftlichen Vertrag ist es leichter, den Kauf nachzuweisen. Der neue Besitzer bekommt so den Nachweis, dass er das Fahrrad rechtmäßig erwirbt. Wer dann sein neues Fahrrad irgendwann wieder verkaufen will, kann mit einem Kaufvertrag beweisen, dass das Fahrrad auch wirklich sein Eigentum ist. Aber auch im Falle eines Diebstahls enthält der Vertrag wichtige Details, die im besten Falle beim Identifizieren des Rades helfen.

Bei einem Kauf im Fahrradgeschäft oder Fahrradhandel ist ein Kaufvertrag selbstverständlich. Wer ein neues Fahrrad im Handel erwirbt, hat mit einem Kaufvertrag einen Nachweis, um gegebenenfalls Garantien und Gewährleistungen in Anspruch nehmen zu können. Gewährleistungen treten in Kraft, falls in einem bestimmten Zeitraum Mängel auftreten, die nicht durch den eigenen Fahrstil oder einen Unfall entstanden sind.

Aber auf Tauschbörsen oder Kleinanzeigen bleibt es oft nur bei einem Handschlag oder einer Quittung. Denn wer ein gebrauchtes Fahrrad für einen kleinen Preis verkauft oder kauft, sieht in einem Kaufvertrag oft unnötige Bürokratie. Wer als Käufer und Verkäufer kein Risiko eingehen möchte, dass im Nachhinein unberechtigte Ansprüche oder Beschuldigungen entstehen, profitiert von beidem: einer Quittung und einen Kaufvertrag.

Kaufvertrag bei gebrauchten Fahrrädern?

Gebrauchte Fahrräder sind für alle Fahrradfahrer mit einem kleinen Budget reizvoll. Auf Fahrradflohmärkten, in Kleinanzeigen oder Fahrradbörsen lassen sich gute bezahlbare Fahrräder finden.

Gerade bei gebrauchten Fahrrädern ist der Kauf mit Vorsicht anzugehen. Denn nicht nur der Zustand des Fahrrads ist zu prüfen, sondern auch die Seriosität des Verkäufers. Käufer eines gebrauchten Fahrrads klären am besten vor dem Kauf ab, dass der Verkäufer auch der rechtmäßige Besitzer ist. Am besten ist, wenn der Verkäufer entsprechende Rechnungen, Belege oder einen Kaufvertrag vorweisen kann. Wer dann mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abschließt, kann diesen für einen späteren Verkauf oder einen Rücktritt vom Kauf bei verschwiegenen Mängeln nutzen.

Verkäufer mit einem vorbereiteten Kaufvertrag oder den vorhandenen Unterlagen erwecken bei potenziellen Käufern mehr Vertrauen. Gleichzeitig schützen sie sich damit vor unberechtigten Forderungen. Denn alte Rennräder oder andere gebrauchte Bikes haben Schwächen und seien es auch nur oberflächliche Lackkratzer. Diese schriftlich festzuhalten, bewahrt den Verkäufer davor, dass der Käufer ihn für spätere Reparaturen oder den Austausch von gebrauchten Fahrradteilen verantwortlich macht.

Wer sich für den Kauf eines gebrauchten Fahrrads entschließt, braucht nicht unbedingt einen Kaufvertrag. Eine Quittung, die den Namen des Verkäufers nennt, reicht, um nachzuweisen, dass das Fahrrad gekauft und nicht gestohlen ist. Verfügt das Fahrrad über eine Codierung oder Registrierung, empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, der diese Details aufführt.

Kaufvertrag Fahrrad – Was ist zu beachten?

Die wichtigsten Details, die ein Vertrag enthält, sind die Daten des Käufers und Verkäufers und die Angaben zum Fahrrad. Das umfasst Informationen zum Modell, zur Marke, zur Farbe, zum Baujahr oder die Rahmennummer. Je detaillierter die gemachten Angaben sind, um so leichter lässt sich das Fahrrad zuordnen.

Bei einem Kaufvertrag dürfen auch der Verkaufsgegenstand, der Preis und die Zahlungsmodalitäten nicht fehlen und die Unterschriften beider Parteien, die sich über den Verkauf einigen. Für Verkäufer ist es ratsam, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen. Während Käufer bei nachträglich entdeckten Mängeln von einem Vertrag mit Gewährleistung profitieren. Für Käufer und Verkäufer ist es empfehlenswert, bestehende Schäden mit in den Vertrag aufzunehmen.

Ein Kaufvertrag beim Fahrradhändler ist vorgefertigt und verlangt nur noch eine Unterschrift. Wer sein altes oder nicht mehr genutztes Fahrrad verkaufen möchte, kann für einen Kaufvertrag schnell und einfach über eine Internetsuche Vorlagen und Muster finden. Viele Fahrradvereine bieten auf ihren Seiten einen Musterkaufvertrag an.

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