Dynamo, Batterie oder Akku – Fahrradlicht nach StVZO

Gerade in der dunklen Jahreszeit ist Licht am Fahrrad unverzichtbar, um zu sehen und gesehen zu werden. Laut StVZO ist es sogar vorgeschrieben – ein Verstoß wird mit 20 bis 35 Euro Bußgeld geahndet. Kaum eine Komponente hat sich im Laufe der Jahre so gewandelt wie das Licht am Fahrrad. Wir bringen Licht ins Dunkle und stellen euch die verschiedenen Fahrradlicht Arten vor.

Dynamo, Batterie oder Akku – Fahrradlicht nach StVZO
© Christian Müller
Erstellt von Velonest vor 4 Jahren
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Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung nach StVZO

Zur Grundausstattung nach Straßenverkehrs-Zulassungsordnung StVZO gehören ein Vorderlicht in weißer Farbe mit mindestens 10 Lux und ein Rücklicht oder Standlicht in Rot, welches nicht höher als 25 cm über der Fahrbahn angebracht ist. Doch damit nicht genug: Zusätzlich zum Licht muss vorne ein weißer Reflektor und hinten ein roter sowie zusätzlich ein Großflächenrückstrahler angebracht sein. Die Pedale müssen mit gelben Reflektoren bestückt sein, die nach vorne und hinten strahlen. Diese müssen auch an den Rädern zu finden sein, alternativ tut es aber auch ein zusammenhängender weiß reflektierender Streifen.

Bis vor ein paar Jahren war der Dynamo am Fahrrad Pflicht, um als verkehrssicher zu gelten. Mittlerweile ist aber auch akku- oder batteriebetriebenes Fahrradlicht erlaubt. Die StVZO schreibt demnach eine von drei möglichen Lichtquellen vor:

  • Ein Fahrradlicht von mindestens 3 Watt und einer Spannung von mindestens 6 Volt
  • Ein batteriebetriebenes Fahrradlicht mit mindestens 6 Volt
  • Ein wiederaufladbares Fahrradlicht

Dynamo

Der Dynamo ist die wohl älteste Technik der Fahrradbeleuchtung: Er ist am Laufrad angebracht und die Energie wird durch Tretkraft erzeugt. Unterschieden wird zwischen Seitenläuferdynamo, Speichendynamo und Nabendynamo.

Der der am weitesten verbreitete Seitenläuferdynamo wird neben dem Reifen und der Speichendynamo, eher ein Nischenprodukt, neben der Radnabe angebracht. Sie sind leicht zu montieren und preisgünstig. Allerdings wird das Treten bei diesem Prinzip deutlich erschwert und ein Seitenläuferdynamo kann – bei ohnehin geringer Leuchtkraft – zusätzlich durch Schmutz beeinträchtigt werden.

Anders beim Nabendynamo: Dieser ersetzt die konventionelle Nabe des Vorderrads und gilt als zuverlässig, wirkungsstark und erschwert die Tretleistung nicht. Allerdings ist er im Gegensatz zu seinen Kollegen sehr teuer und nur schwer nachzurüsten, weshalb es sich empfiehlt, ein Laufrad mit bereits integriertem Nabendynamo zu erwerben.

Abnehmbares Vorder- und Rücklicht

Abnehmbare Fahrradlichter erobern den Markt im Sturm: Gerade Rennräder oder Mountainbikes sind ab Werk nicht StVZO-konform mit Licht ausgestattet und müssen daher für den Straßenverkehr nachgerüstet werden. Wer sportlich mit einem solchen Fahrradtyp unterwegs ist, möchte sich meist auch keinen zusätzlichen Ballast ans Rad hängen und flexibel sein.

Hier bietet sich Anstecklicht fürs Fahrrad, welches per Batterie oder Akku betrieben wird. Im Gegensatz zur altmodischen Halogen-Lampe, die meist mit dem Dynamo eingesetzt wird, handelt es sich dabei um LED-Sets, die das Sichtfeld nicht nur ausreichend hell ausleuchten, sondern auch noch energiesparend sind.

Oft gibt es hier noch verschiedene Features und Spielereien: Manche Scheinwerfer haben integrierte Reflektoren, eine Blinkfunktion, eine Batterie- bzw. Ladeanzeige und verschiedene Lichtstärken. Sogar Kurvenlicht bieten manche Hersteller an.

In Sachen Licht am Fahrrad haben wir also nun die Qual der Wahl. Für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer ist ein gutes Fahrradlicht das A und O. Doch nicht übermütig werden: Manche Fahrradlichter können auch zu hell sein und den Gegenverkehr blenden. 40 Lux sollten hier nach Möglichkeit nicht überschritten werden.

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